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   BayObLG, 12.03.2002 - Verg 3/02   

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https://dejure.org/2002,1383
BayObLG, 12.03.2002 - Verg 3/02 (https://dejure.org/2002,1383)
BayObLG, Entscheidung vom 12.03.2002 - Verg 3/02 (https://dejure.org/2002,1383)
BayObLG, Entscheidung vom 12. März 2002 - Verg 3/02 (https://dejure.org/2002,1383)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschreibung von Rohbauarbeiten für einen Krankenhausneubau im Offenen Verfahren nach § 3a Nr. 1 Buchstabe a Allgemeine Bestimmungen f. d. Vergabe von Bauleistungen (VOB/A); Zum Anfall und zur Höhe einer Besprechungsgebühr, wenn die Vergabekammer ohne mündliche ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: Besprechungsgebühr nach BRAGO

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Anwaltsblatt

    § 8 BRAGebO

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 12a; BRAGO § 8 Abs. 1 § 118 Abs. 1 Nr. 2
    Gegenstandswert des Verfahrens vor Vergabekammer - Besprechungsgebühr bei telefonischer Abklärung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gegenstandswert, Besprechungsgebühr ohne mündliche Verhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • AnwBl 2002, 667
  • ZfBR 2002, 521 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus BayObLG, 12.03.2002 - Verg 3/02
    Auch der Bundesgerichtshof ist in seinem Beschluß vom 19.12.2000 (X ZB 14/00; insoweit nicht abgedruckt in NJW 2001, 1492) ersichtlich vom Nettowert der Auftragssumme ausgegangen, ohne die Frage weiter zu vertiefen.

    Die Kostenentscheidung beruht auf einer entsprechenden Anwendung von § 92 Abs. 1, § 97 Abs. 1 ZPO (BGH NJW 2001, 1492/1495).

  • OLG Jena, 13.09.2001 - 6 Verg 1/01

    Kostenfestsetzung; Vergabekammerverfahren

    Auszug aus BayObLG, 12.03.2002 - Verg 3/02
    Der Kostenfestsetzungsbescheid der Vergabekammer ist ein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt, gegen den abweichend vom allgemeinen Verwaltungsrechtsweg nach §§ 40 ff. VwGO die sofortige Beschwerde nach §§ 116 ff. GWB zum Bayerischen Obersten Landesgericht statthaft ist (BayObLG BauR 2001, 238; Beschluß vom 28.9.2001 Verg 13/01; Thüringer OLG Beschluß vom 13.9.2001, 6 Verg 1/01).

    Die Vergabekammer hat dann den Wertansatz inzident mitzuüberprüfen (Thüringer OLG Beschluß vom 13.9.2001, 6 Verg 1/01).

  • OLG Naumburg, 20.12.2001 - 1 Verg 12/01

    Zulässigkeit der Anschlussbeschwerde

    Auszug aus BayObLG, 12.03.2002 - Verg 3/02
    Die von der Antragstellerin herangezogene Entscheidung des OLG Naumburg vom 20.12.2001 (1 Verg 12/01) bezieht sich auf einen anderen Sachverhalt und steht zur Rechtsauffassung des Senats nicht im Widerspruch.
  • OLG Rostock, 16.05.2001 - 17 W 1/01

    Berücksichtigung der Qualifikation eines Bieters bei der Ausschreibung von

    Auszug aus BayObLG, 12.03.2002 - Verg 3/02
    Demgegenüber stellen andere Oberlandesgerichte (OLG Celle Beschluß vom 8.11.2001, 13 Verg 11/01; OLG Rostock Beschluß vom 16.5.2001, 17 W 1/01, 17 W 2/01; OLG Koblenz Beschluß vom 8.2.2001, 1 V 5/00) auf den Nettoangebotspreis ab.
  • OLG Celle, 08.11.2001 - 13 Verg 11/01

    Abwasserbehandlung für die Stadt Buxtehude im europaweiten Vergabeverfahren;

    Auszug aus BayObLG, 12.03.2002 - Verg 3/02
    Demgegenüber stellen andere Oberlandesgerichte (OLG Celle Beschluß vom 8.11.2001, 13 Verg 11/01; OLG Rostock Beschluß vom 16.5.2001, 17 W 1/01, 17 W 2/01; OLG Koblenz Beschluß vom 8.2.2001, 1 V 5/00) auf den Nettoangebotspreis ab.
  • BayObLG, 04.08.2000 - Verg 3/00

    Sofortige Beschwerde gegen die Festsetzung der zu erstattenden Aufwendungen im

    Auszug aus BayObLG, 12.03.2002 - Verg 3/02
    Der Kostenfestsetzungsbescheid der Vergabekammer ist ein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt, gegen den abweichend vom allgemeinen Verwaltungsrechtsweg nach §§ 40 ff. VwGO die sofortige Beschwerde nach §§ 116 ff. GWB zum Bayerischen Obersten Landesgericht statthaft ist (BayObLG BauR 2001, 238; Beschluß vom 28.9.2001 Verg 13/01; Thüringer OLG Beschluß vom 13.9.2001, 6 Verg 1/01).
  • OLG Naumburg, 07.08.2001 - 1 Verg 1/01

    Unterlegener im Vergabeverfahren - Kostenentscheidung

    Auszug aus BayObLG, 12.03.2002 - Verg 3/02
    Im übrigen spricht dafür, daß ein Auftrag nicht zu Netto-, sondern zu Bruttopreisen vergeben wird (im Ergebnis ebenso OLG Naumburg Beschluß vom 7.8.2001, 1 Verg 1/01).
  • OLG München, 29.06.2005 - Verg 10/05

    Besprechungsgebühr im Vergabeverfahren bei telefonischer Erörterung der

    Nach der ständigen Rechtsprechung der Vergabesenate ist ein Kostenfestsetzungsbeschluss der Vergabekammer ein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt, gegen den abweichend vom allgemeinen Verwaltungsrechtsweg nach §§ 40 ff. VwGO die sofortige Beschwerde nach §§ 116 ff. GWB zum zuständigen Vergabesenat statthaft ist (z.B. BayObLG JurBüro 2002, 362 m.w.N.).

    Dazu genügt auch ein fernmündlicher Anruf, der vom Gericht bzw. der Behörde ausgeht (vgl. BayObLG Beschluss vom 12.3.2002, Verg 3/02 m.w.N).

    Denn die hier entfaltete anwaltliche Tätigkeit ist deutlich geringer einzustufen als diejenige im Rahmen einer Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung vor der Vergabekammer nach § 112 GWB, für die im Regelfall der Höchstsatz (10/10) vorbehalten sein mag (vgl. auch BayObLG Beschluss vom 12.3.2002, Verg 3/02).

  • VK Schleswig-Holstein, 28.11.2006 - VK-SH 25/06

    Ausnahme vom Gebot der Produktneutralität

    Eine Streitwertfestsetzung durch die Vergabekammer hat zu unterbleiben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.08.2004, VII - Verg 12 und 14/02; BayObLG, Beschluss vom 12.03.2002, Verg 3/02).
  • OLG München, 14.09.2005 - Verg 15/05

    Gegenstandswert im Nachprüfungsverfahren vor Vergabekammer nach Maßgabe der

    Nach der ständigen Rechtsprechung der Vergabesenate ist ein Kostenfestsetzungsbeschluss der Vergabekammer ein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt, gegen den abweichend vom allgemeinen Verwaltungsrechtsweg nach §§ 40 ff. VwGO die sofortige Beschwerde nach §§ 116 ff. GWB zum zuständigen Vergabesenat statthaft ist (vgl. BayObLG JurBüro 2002, 362 m.w.N.).
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